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Förderbeiträge

Mit der Schaffung eines Energiefonds und der damit verbundenen Förderung sollen vorrangig die Ziele der kantonalen Energierichtplanung erreicht werden. Es sind dies:

 

 

Die Zielerreichung erfolgt mit konsequenter Förderung von Energieeffizienzmassnahmen an Gebäuden, Aufbau und Erweiterung bestehender Wärmeverbünde, Förderung der Nutzung von Sonnen- und Holzenergie und dem effizienten Energieeinsatz. Die Massnahmen werden von ausgebildeten Energie-Coaches begleitet. Mit der entsprechenden Verordnung legt der Landrat den Einsatz der Fördermittel fest.

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